Senat beschließt Straffreiheit für aktive Sterbehilfe

Brüssel, 26.10.01 (KAP) Der belgische Senat hat einem Gesetz zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe zugestimmt. Die Senatoren billigten das Gesetz am Donnerstagabend mit 44 gegen 23 Stimmen. Danach sollen Mediziner dann straffrei bleiben, wenn sie lebensbeendende Maßnahmen an einem volljährigen Patienten vornehmen, der wiederholt den Wunsch danach geäußert hat und dessen physische oder psychische Leiden unwiderruflich sind. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetz jetzt noch zustimmen. Damit wird in der ersten Jahreshälfte 2002 gerechnet.

Nach dem Gesetz soll aktive Sterbehilfe dann straffrei sein, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem bei Bewusstsein befindlichen Patienten mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Unter Umständen ist eine vorher verfasste schriftliche Willensbekundung ausreichend, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann. Mehrere Gespräche des Arztes mit seinem Patienten sind verpflichtend. Der Arzt muss einen Kollegen zur Beratung heranziehen; ebenso müssen das Pflegepersonal und die Angehörigen angehört werden. Zwischen dem Wunsch nach Sterbehilfe und lebensbeendenden Maßnahmen muss ein Monat vergehen. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten. Unterschiedlicher Auffassung waren die belgischen Politiker in der Diskussion vor allem über die Frage, ob die aktive Sterbehilfe nur bei todkranken Patienten oder auch bei anderen unheilbar Kranken zulässig sein soll.

Die Senatoren sprachen sich gleichzeitig einstimmig für einen Ausbau der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung aus. Patienten sollen ein Recht auf Sterbebegleitung erhalten, wenn alle Heilungsmöglichkeiten erschöpft sind. Jeder Patient habe das Recht, genau über seinen Gesundheitszustand informiert zu werden. In der abschließenden Debatte verwiesen oppositionelle Senatoren darauf, dass für die Palliativmedizin und die Finanzierung von Alten- und Pflegeheimen die Etatposten im belgischen Staatshaushalt rückläufig seien.

Kathpress
26. oktober 2001