Britisches Eilgesetz verbietet Klonen von Menschen

Kritiker sehen aber nach wie Lücken im Verbot

London, 30.11.01 (KAP) Durch ein Eilgesetz hat die britische Regierung das Klonen menschlicher Embryonen zur Fortpflanzung verboten. Die entsprechenden Bestimmungen wurden am Donnerstagabend vom Unterhaus nach drei Lesungen verabschiedet. Nachdem zu Wochenbeginn bereits das Oberhaus zugestimmt hatte, muss das Gesetz noch von Königin Elisabeth II. bestätigt werden, was als sicher gilt. Vertreter aller Parteien äußerten allerdings die Sorge, das Vorgehen von Regierung und Parlament sei überstürzt und das Verbot sei nicht effektiv. Ähnliche Vorbehalte hatten bereits Abgeordnete des Oberhauses vorgebracht.

Das Eilgesetz verbietet das so genannte reproduktive Klonen, bei dem geklonte Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt werden. Die Regelung sieht Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren für diejenigen vor, die einen Menschen zu Fortpflanzungszwecken klonen. Demgegenüber bleibt das therapeutische Klonen in Großbritannien weiter erlaubt.

Mit dem neuen Klongesetz reagiert die britische Regierung auf ein Urteil des obersten Zivilgerichts, das kürzlich das geltende britische Klongesetz für mangelhaft erklärt und festgestellt hatte, dass das reproduktive Klonen entgegen der Absicht der Regierung derzeit nicht verboten sei. Daraufhin hatte der umstrittene italienische Arzt Severino Antinori angekündigt, er wolle die Gesetzeslücken nutzen und so schnell wie möglich in Großbritannien einen Menschen klonen.

Das Oberste Gericht in London hatte in seinem Urteil einer Klage der britischen Lebensschutzbewegung Recht gegeben und gravierende technische Mängel bei den britischen Klongesetzen festgestellt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz von 1991 den menschlichen Embryo als Wesen definiere, das durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entstehe. Da beim Klonen aber statt einer Samenzelle eine menschliche Körperzelle mit der Eizelle verschmolzen werde, werde der daraus entstehende Embryo vom Gesetz nicht als Mensch definiert und damit auch nicht geschützt.

Das neue Gesetz verbietet nun, einen Embryo in den Mutterleib einzupflanzen, der auf andere Weise entstanden ist als durch eine Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Die Regierung hat zudem angekündigt, gegen den Entscheid des Oberstgerichts Einspruch erheben zu wollen.

Kritiker des neuen Gesetzes befürchten nun, dass Mediziner wie Antinori das Verbot so zu umgehen versuchen könnten, indem sie den Klon in Großbritannien herstellen, in aber in einem anderen Land einer Frau einpflanzen.

Therapeutisches Klonen zugelassen

In Großbritannien ist die Forschung an menschlichen Embryonen bis zum 14. Tag unter bestimmten Auflagen erlaubt. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament als erstes in Europa auch das therapeutische Klonen zugelassen, weil damit menschliche embryonale Stammzellen für Forschungszwecke hergestellt werden können. Ein Antrag auf Verbot des therapeutischen Klonens, der gestern im Unterhaus eingebracht worden war, fand keine Mehrheit.

Kathpress
30. november 2001