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Publisert 21. mars 2003 | Oppdatert 21. mars 2003

Washington, 14.3.03 (KAP) Der US-Senat hat einen Gesetzentwurf zum Verbot einer bestimmten Praxis von Spätabtreibungen verabschiedet. Es handelt sich um die erste größere gesetzliche Einschränkung des Abtreibungsrechts auf Bundesebene seit der Legalisierung durch das Oberste US-Gericht im Jahr 1973. Mit dem mit 64 gegen 33 Stimmen erfolgten Votum setzte sich die republikanische Senatsmehrheit nach dreitägiger, teils heftiger Debatte und mehr als acht Jahren parlamentarischer Bemühungen mit dem Wunsch durch, die Praxis der «Abtreibung durch teilweise Geburt» zu beenden.

In den kommenden Wochen soll auch das ebenfalls republikanisch dominierte Repräsentantenhaus über den Gesetzentwurf abstimmen. US-Präsident George Bush hat bereits seine Zustimmung signalisiert. Die Bush-Administration verfolgt seit ihrem Amtsantritt ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen nach der 22. Woche. Erlaubt soll die «Abtreibung durch teilweise Geburt» künftig nur noch sein, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Bei dieser Abtreibungsmethode wird das Kind getötet, wenn sein Kopf - beziehungsweise bei einer Steißgeburt die untere Körperhälfte - bereits ausgetreten ist. Durch einen gezielten Schnitt wird das Gehirn abgesaugt, noch bevor das Kind vollständig geboren ist.

Abtreibungsbefürworter kündigten Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz an. Das Oberste Gericht gilt in dieser Frage als gespalten: Fünf der neun Richter sollen demnach Befürworter der Rechts auf Abtreibung sein. Umfragen in den USA bestätigen, dass eine Mehrheit der Bürger zwar ein Recht auf den Schwangerschaftsabbruch befürwortet, Spätabtreibungen jedoch ablehnt. Unter Bushs Vorgänger Bill Clinton war ein Verbot der Spätabtreibung, wie es auch die katholischen Bischöfe fordern, an der Ablehnung des Präsidenten gescheitert. Nach offiziellen Statistiken werden in den USA jährlich rund 1,3 Millionen Embryos abgetrieben, tausende noch nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat. In diesem Alter gelten Embryos bereits als lebensfähig.

Kathpress
14. mars 2003