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Publisert 23. januar 2002 | Oppdatert 23. januar 2002

Nationalversammlung verabschiedete in erster Lesung neues Bioethikgesetz - Aber das "therapeutische" Klonen bleibt verboten

Paris, 23.1.02 (KAP) Die französische Nationalversammlung hat das neue Bioethik-Gesetz des Landes in erster Lesung mit der deutlichen Mehrheit von 325 gegen 21 Stimmen gebilligt. Die Abgeordneten entschieden damit am Dienstag unter anderem, dass die Embryonenforschung in Frankreich künftig zulässig werden soll. Das Gesetz muss jetzt noch den Senat passieren. Es wird erst in der nächsten Legislaturperiode in zweiter Lesung in der Nationalversammlung endgültig verabschiedet werden können. Wegen der im Frühjahr in Frankreich anstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist damit jedoch erst im Herbst zu rechnen.

Ausdrücklich verboten bleibt nach dem Gesetz das Klonen zu Fortpflanzungszwecken. Auch das so genannte "therapeutische" Klonen ist in Frankreich weiter verboten. Premierminister Lionel Jospin hatte sich zunächst für die Zulassung dieser Forschungsrichtung ausgesprochen, beugte sich später aber Protesten unter anderem des nationalen Ethikkomitees und von Staatspräsident Jacques Chirac. Die Abgeordneten sprachen sich hingegen dafür aus, die Forschung an so genannten "überzähligen" Embryonen aus der künstlichen Befruchtung zuzulassen. Eine neue Agentur für Fortpflanzung, Embryologie und Humangenetik soll über die Forschungsanträge entscheiden. Die Agentur soll zudem die Rolle eines Ratgebers für die Politik erhalten.

Ablehnung von "Patenten auf Leben"

Ausdrücklich bekräftigten die Abgeordneten ihre Ablehnung gegen "Patente auf Leben". Nach dem von ihnen angenommenen Gesetz darf kein Teil des menschlichen Körpers, auch kein Gen und keine Gensequenz, zur patentierbaren Erfindung erklärt werden. Damit stellt sich Frankreich gegen eine umstrittene EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit biotechnischer Erfindungen.

Kathpress
23. januar 2002