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Publisert 17. juni 2002 | Oppdatert 17. juni 2002

Fünf EU-Staaten forderten bei der Verabschiedung des Forschungsrahmenprogramms Erarbeitung von ethischen Leitlinien

Brüssel, 4.6.02 (KAP) Der Streit um die Förderung der Embryonenforschung geht in eine neue Runde. Zwar verabschiedete der EU-Ministerrat am Montag in Luxemburg das sechste Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union. Damit stehen den Wissenschaftlern bis 2006 nun 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Doch ob auch Projekte zur Embryonenforschung gefördert werden, wird sich erst noch zeigen. Denn für die Diskussion um die einzelnen Forschungsprogramme, die Gelder der EU erhalten sollen, haben fünf EU-Staaten - darunter Österreich - in letzter Minute ethische Leitlinien gefordert. Mehrere EU-Staaten machten ihren Widerstand gegen die verbrauchende Embryonenforschung mit Protokoll-Erklärungen deutlich.

Vorausgegangen war ein erbitterter Streit zwischen Befürwortern und Gegnern der Embryonenforschung in den letzten Monaten. Zuletzt waren die Gegner im Europäischen Parlament unterlegen, wo vor knapp drei Wochen alle Anträge abgelehnt wurden, die klare und engere Regeln für diesen sensiblen Bereich einforderten. Auch die spanische EU-Präsidentschaft hatte vorher signalisiert, dass eine neue Ethik-Debatte unerwünscht sei und nur zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Programms führen würde.

Die große Überraschung kam dann in buchstäblich letzter Minute, als die Repräsentanten mehrerer EU-Staaten im Kreis der EU-Botschafter in Brüssel signalisierten, dem Forschungsrahmen-Programm gar nicht zustimmen zu wollen, wenn es keine Ethik-Richtlinien enthalte. Vom Verfahren her bewegten sich die EU-Staaten dabei an der Grenze des Zulässigen, war doch im Prinzip bereits im Dezember Einigung erzielt worden, die Ethik-Fragen aus dem Forschungsrahmenprogramm weit gehend auszuklammern. Im Programm heißt es denn auch nur, die ethischen Grundsätze müssten bei der EU-Forschungsförderung beachtet werden.

Zwar machte die EU-Kommission, die über die Mittelvergabe letztlich entscheidet, deutlich, dass sie bestimmte Forschungsbereiche gar nicht fördern will. Dazu zählen das reproduktive und das therapeutische Klonen, Eingriffe in die Keimbahn und die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken oder zur Gewinnung von Stammzellen. Doch Kritikern geht diese Haltung nicht weit genug. So bleibt der Umgang mit so genannten "überzähligen" Embryonen offen, eine Förderung von entsprechenden Projekten nicht ausgeschlossen. Zudem verweisen Kritiker wie der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese darauf, dass eine einseitige Erklärung der Kommission weder rechtlich verbindlich wäre noch eine künftige EU-Kommission binden würde.

Österreich, Deutschland, Irland, Italien und Portugal kündigten deshalb am Montag an, "bei der Erarbeitung und Aufnahme detaillierter Leitlinien" zur Bioethik in den Forschungsprogrammen zusammenarbeiten zu wollen. Deutschland erklärte zudem in einer eigenen Stellungnahme ausdrücklich, dass auf europäischer Ebene keine Forschungsförderung für Projekte mit "überzähligen" Embryonen erfolgen soll. Auch sollten keine Arbeiten gefördert werden, bei denen andere als bereits bestehende embryonale Stammzellen verwendet werden.

Die fünf Länder bilden eine Sperrminorität, gegen die keine Forschungsförderung durchgesetzt werden könnte. Dass die fünf EU-Staaten jetzt gemeinsam bei der Aufstellung von Ethik-Regeln für die Embryonenforschungs-Förderung zusammenarbeiten wollen, ist ein wichtiges Signal. Großbritannien und Schweden, wo "liberale" Regelungen gelten, machten mit einer eigenen Erklärung sofort ihre Sicht der Dinge deutlich: Weil die ethische Akzeptanz der Forschung von den religiösen und kulturellen Eigenarten der einzelnen EU-Staaten abhänge, müsse auch dort über die Zulässigkeit entschieden werden. Die EU solle deshalb fördern, was in den einzelnen EU-Staaten zulässig sei.

Kathpress
4. juni 2002