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Publisert 30. september 2002 | Oppdatert 30. september 2002

Brüssel, 24.9.02 (KAP) Das belgische Gesetz zur Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe in bestimmten Fällen ist in Kraft getreten. Die darin vorgesehene Untersuchungskommission könne am Dienstag ihre Arbeit aufnehmen, berichteten belgische Zeitungen. Die Ausführungsbestimmungen waren bei der Kabinettssitzung am Freitag gebilligt worden. Weil Ärzte noch nicht darüber informiert waren, in welchen Fällen sie Sterbehilfe melden müssen, hatte es in der vergangenen Woche Vermutungen gegeben, trotz des neuen Gesetzes bleibe aktive Sterbehilfe in der Praxis zunächst illegal.

Das umstrittene Gesetz war im Mai mit der Mehrheit der Regierungsparteien - Liberale, Sozialisten und Grüne - verabschiedet worden. Danach soll Euthanasie dann straffrei bleiben, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten bei Bewusstsein mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten.

Scharfe Kritik der Bischöfe

Die belgischen Bischöfe haben das neue Euthanasiegesetz scharf zurückgewiesen. Damit sei Belgien zu einem der wenigen Länder der Erde geworden, in denen das vorsätzliche Töten eines Menschen zulässig geworden sei, hatten die Bischöfe nach dem Beschluss des Parlaments im Mai in einer Stellungnahme erklärt. Es sei sonst nirgendwo zulässig, auch Menschen das Leben zu nehmen, die noch etliche Lebensjahre vor sich hätten - denn das Gesetz soll auch für Kranke gelten, die nicht in der Endphase ihres Leidens sind.

An die Christen appellieren die Bischöfe, «den Respekt des Lebens in den Mittelpunkt ihres Lebens und Handelns in der Welt zu stellen». Auch zahlreiche Nicht-Christen teilten diese Auffassung.

Das neue Gesetz sei «eine Attacke auf das Herz einer auf Menschenwürde und Zivilisation gegründeten Gesellschaft», hieß es in der Erklärung der Bischofskonferenz weiter. Menschenwürde werde nicht länger an der Existenz des Lebens selbst gemessen, sondern an der Lebensqualität. Damit räume der belgische Staat ein, dass es Leben gebe, das mehr wert sei als anderes. Es bleibe der subjektiven Auffassung des Kranken und anderer Personen überlassen, über diese Lebensqualität zu befinden.

Die Bischöfe äußerten die Befürchtung, dass es zu Druck auf Kranke kommen könnte, damit sie den Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen formulieren. Zugleich werde das Berufsbild des Arztes drastisch verändert. Zwar sehe das Gesetz vor, dass niemand zur Beteiligung an aktiver Sterbehilfe gezwungen werden könne. Es sei aber zu befürchten, dass etwa auf solche Krankenhäuser Druck ausgeübt werde, die aktive Sterbehilfe auf Grund ihrer weltanschaulichen Überzeugung verweigerten.

Ausdrücklich wiesen die Bischöfe den Vorwurf zurück, sie wollten Menschen unnützem Leiden aussetzen. Die Kirche wende sich gegen eine nutzlose Verlängerung des Leidens und die Fortsetzung der medizinischen Behandlung bei Aussichtslosigkeit des Falles. Wenngleich bestimmte Schmerztherapien zu einem früheren Lebensende führen könnten, so bestehe doch ein grundlegender Unterschied zur Tötung auf Verlangen.

Die Bischofskonferenz plädierte für einen Ausbau der sterbebegleitenden Medizin, der so genannten Palliativmedizin. Dafür müssten erheblich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin war am Donnerstag abend mit angenommen worden. Auch dieser Entwurf war bereits im Oktober vom Senat verabschiedet worden.

Danach sollen Patienten ein Recht auf Sterbebegleitung haben, wenn alle Heilungsmöglichkeiten erschöpft sind. Jeder Patient habe zudem das Recht, genau über seinen Gesundheitszustand informiert zu werden.

Kathpress
24. september 2002