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Publisert 29. mars 2004 | Oppdatert 29. mars 2004

Brüssel, 2.3.04 (KAP) Eine Delegation von Abgeordneten aus der französischen Nationalversammlung hat sich am Dienstag in Brüssel mit belgischen Kollegen über Fragen der Sterbehilfe beraten. Wie der belgische Senat mitteilte, ging es bei den Gesprächen um die juristische Begleitung des Lebensendes. Die Delegation will sich am Mittwoch auch in den Niederlanden über die Gesetzeslage informieren.

Belgien und die Niederlande haben eine «liberale» Gesetzesregelung zur Sterbehilfe. In beiden Fällen ist die aktive Lebensbeendigung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Frankreich hat kein Euthanasie-Gesetz; aktive Sterbehilfe ist strafbar und kann je nach Fall als Tötungsdelikt oder Beihilfe zum Selbstmord belangt werden.

Kathpress
2. mars 2004